Um die Sicherheit im Straßenverkehr herzustellen und auf Dauer gewährleisten zu können, ist es notwendig so bald wie möglich die 3 Verkehrssicherheitsgrundsätze einzuführen. Auch wenn man versucht sein könnte diese auf zwei oder einen zu reduzieren, da dies rein logisch möglich wäre, sind wir davon überzeugt, dass es aus vielerlei Gründen notwendig ist, alle drei Grundsätze, in der hier angegebenen Reihenfolge bzw. Priorisierung aufzufassen.
Der Lenker eines Fahrzeuges muss so fahren, dass er sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand bringen kann.
Es gibt fälle, wo der Lenker aber nicht erkennen kann wie er das machen soll, wo er die Gefahr nicht erkennt, wo er abgelenkt ist, wo er körperlich nicht in der Lage ist zu reagieren, weil er alkoholisiert, unter Drogen oder einfach nur übermüdet ist, oder wo er ganz bewusst in den Gegenverkehr fährt. In all diesen und anderen Fällen würde der erste Grundsatz nicht funktionieren. Deshalb ist es notwendig, quasi als Sicherung, den 2. Grundsatz auf technischer Ebene einzuführen.
Damit die beiden Grundsätze aber auch wirklich immer einwandfrei umgesetzt werden können, ist es erforderlich, dass auch die Straßen so gestaltet werden, dass ein maximales Maß an Überschaubarkeit gegeben ist.
Wenn wir davon ausgehen, dass es Menschen gibt, die sich nicht nur deswegen zur Unfallverhütung im Straßenverkehr bekennen, weil das um der politischen Korrektheit willen erwartet wird, so müssen alle diese Leute immer wieder darauf hinweisen, diese 3 Verkehrssicherheitsgrundsätze umzusetzen. Das heißt, die 3VSG müssen in die jeweiligen Gesetzt der entsprechenden Länder und nach Möglichkeit Europa- und Weltweit eingebracht werden.
Selbst unter Einbeziehung entsprechender Übergangszeiten ist dann ein maximaler Rückgang von Unfällen in absehbarer Zeit zu erwarten.
Ausarbeitung der Idee
Bergheim, ab 2006
Ing. S. Schatteiner
Veröffentlichung
Bergheim, 28. November 2008
Ing. S. Schatteiner