In der aktuellen Diskussion um die Handy- oder Handymasten- oder Mobilfunksteuer gibt es viel gerede und Zank. Der einfache Bürger hingegen kennt den von der Niederösterreichischen Landesregierung "schnell" beschlossenen Antrag zur Besteuerung der Handy... nicht. Aus der Diskussion, und der Namensgebung ist aber zu schließen, dass die Anwesenheit von Mobilfunkmasten besteuert werden soll.
Das wäre aber völlig Falsch.
Es ist für mich schon diskutierbar, dass Dinge die uns Bürger beeinflussen, auch einer Bewertung unterzogen werden. Doch sollte der Effekt dorthin zielen wo es tatsächlich zu einer negativen Beeinflussung kommt. Uneinsichtig für mich ist, dass der Effekt nur Fiskal sein soll. Das bedeutet, dass sich der Staat, oder in diesem Fall das Land, Zusatzeinnahmen lukriert von denen die Betroffenen primär nichts haben.
Wenn die Handymasten nur weniger werden, dann wir mit ziemlicher Sicherheit die Strahlungsmenge erhöht werden müssen um gute Ergebnisse zu erzielen. Das wäre aber sicher nicht in unserem Sinn. Darüber hinaus ist unser Problem ja nicht die Menge der Masten, sondern die Menge der Strahlung.
Wenn es da ohne viel Aufruhr zu einer sinnvollen Lösung kommen soll, so müssen die Ansätze im Sinne des UBG (Umgebungs Beeinflussungs Gesetz) analysiert und umgesetzt werden.
Das System der Handymastenbetreiber (System A) gibt Kommunikation und Information sowie Strahlung an die Umgebung (Andere Systeme) ab. Das System der Bürger (System B) nimmt diese Ressourcen auf. Es ist denkbar, aber nicht notwendig, und im Sinne der Vermeidung vieler Umwege weg zu lassen, dass das System der Bundes- oder Landesregierung oder einer Gemeinde noch dazwischen sitzt (System C).
Primär wird von System A an das System B Kommunikationsdienstleistung (Ressource A) und Information (Ressource B) abgegeben. Der Träger dieser Ressourcen ist eine Strahlung (Ressource C) die neben der Haupteigenschaft des Überbringens noch eine unangenehme Nebeneigenschaft hat. Sie wirkt negativ auf die Gesundheit.
Diese drei Ressourcen gehören also mit den entsprechenden zulässigen Werten (Grenzwerte) pro Quadratmeter in die Grenzwertetabelle aufgenommen.
Die Bewertung der Ressource A (Kommunikation) und Ressource B (Information) geschieht derzeit auf dem freien Markt und ist von jedem System A (Mobilfunkbetreiber) frei wählbar. Es ist aber durchaus sinnvoll von einem benachbarten übergeordneten System (Beispielsweise System C) eine grundsätzliche Bewertung auch hierfür vorzunehmen.
Die Ressource C ist aber zwangsläufig auch zu bewerten. Durch ihre negative "Neben-" Wirkung fällt diese dann natürlich negativ aus. Durch den in Punkt 2 definierten Grenzwert ist die Gesundheit der betroffenen in den Systemen gewährleistet. Mit der Bewertung kann ein Wertfluss - und damit evtl. auch ein Geldfluss - von System A in die anderen Systeme stattfinden.
Finanzämter und Staatskassen gehen dabei durchaus nicht leer aus. Bei jedweder Art von Wertflüssen wird ja sofort die Mehrwertsteuer fällig. Und da jeder Wertfluss auch meist zu einem Gewinn führt, ist in weiterer Folge Lohnsteuer und Einkommenssteuer abzuführen.
Bergheim, 23. Juni 2005
Ing. S. Schatteiner